Pferderecht

Im Pferderecht unterstützen wir Sie bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen rund um das Thema „Pferd“. Entsprechend den zivilrechtlichen Vorschriften findet hier das Kaufrecht Anwendung, insbesondere auch das Verbrauchsgüterkaufrecht bei Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmen mit der Beweislastumkehr des § 477 Abs. 1 BGB. Hierbei muss jedoch den Besonderheiten der Kaufsache als Lebewesen Rechnung getragen werden.  Wir haben langjährige Erfahrung bei der Durchsetzung und Abwehr Ihrer kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche vor dem Hintergrund der differenzierten Rechtsprechung des für das Kaufrecht zuständigen 8. Zivilsenats des BGH. Wir legen Wert auf eine dem Tierwohl dienenden Lösung, insbesondere die Vermeidung von langjährigen Gerichtsverfahren. Auch bei Rechtsproblemen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Reitzubehör, Haltungs- und Fütterungsverträgen sowie Reit- und Tierunfällen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Ein Schwerpunkt liegt insbesondere im Bereich des Tierarzthaftpflichtrechts. Hierbei unterstützen wir Sie, sollte es bei einer Behandlung Ihres Pferdes durch den Tierarzt oder den Hufschmied zu pflichtwidrigen Behandlungsfehlern gekommen sein. Insbesondere eine mangelhafte röntgenologische Befundung oder fehlerhaft durchgeführte Kaufuntersuchung lösen Ersatzansprüche des Pferdeeigentümers aus. Der sich durch die veterinärmedizinischen Fragestellungen ergebenen Komplexität der Sachverhalte treten wir mit regelmäßigen Fortbildungen (z.B. Teilnahme am Deutschen Pferderechtstag) sowie Zugriff auf tiermedizinische Fachliteratur qualifiziert entgegen.

Unsere Experten für Handels- und Gesellschaftsrecht