Notare
Viele Rechtsgeschäfte im Bereich des Immobilien-, Familien, Erb- und Gesellschaftsrecht sind an Formvorschriften geknüpft, die die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung vorsehen. Das betrifft unter anderem Kauf- und Übertragsverträge über Immobilien, die Gründung oder Umgestaltung von Gesellschaften, Anteilsübertragungen und Handelsregisteranmeldungen, den Abschluss von Eheverträgen und Scheidungsfolgeverträgen sowie die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen. Darüber hinaus errichten und beraten Notare über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unparteiisch und müssen nach einer ausgewogenen und rechtlich fundierten Lösung für alle Beteiligten suchen.
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für viele Menschen nicht selten das finanziell größte und wichtigste Geschäft in ihrem Leben. Die Notare beraten und begleiten Sie hierbei umfassend. Beide Vertragsparteien werden unparteiisch beraten und umfassend über etwaige Risiken und Gestaltungsalternativen aufgeklärt. Sie achten darauf, dass der Kaufpreis erst dann gezahlt werden muss, wenn der (lastenfreier) Eigentumserwerb ausreichend gesichert ist, andererseits die verkaufende Partei aber ihr Eigentum nicht verliert, ohne den Kaufpreis erhalten zu haben. Soweit der Kauf aus Kreditmitteln finanziert wird, beurkunden die Notare die erforderlichen Hypotheken- oder Grundschuldbestellungen.
Ein erfolgreicher Start in die Selbstständigkeit setzt schon die Wahl der richtigen Unternehmensform voraus. Unsere Notare beraten Sie, welche Rechtsform die für sie geeignete ist und entwerfen die hierfür erforderlichen Verträge sowie Handelsregisteranmeldungen.
Ist ein Unternehmen einmal gegründet und nimmt aktiv am Geschäftsleben teil, können in einem sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld tatsächliche und rechtliche Verhältnisse so ändern, dass auch hinsichtlich der bestehenden Unternehmensstruktur Anpassungsbedarf entsteht. Typische Beispiele für solche Veränderungen eines eingeführten Unternehmens sind der Verkauf von Unternehmensanteilen, die Umwandlung von Unternehmen und auch die Betriebsaufspaltung. Unsere Notare beraten Sie zu diesen Vorgängen und beurkunden die erforderlichen Verträge.
Sofern Eheleute nichts Abweichendes vereinbaren, gelten für die Dauer der Ehe die gesetzlichen Vorschriften, die jedoch längst nicht in jedem Fall auf die individuellen Bedürfnisse oder die Lebenssituation der Eheleute zugeschnitten sind. Dies gilt vor allem dann, wenn ein Ehepartner oder beide Unternehmer sind. Eine Anpassung der Regelungen zum Güterstand an die jeweiligen persönlichen Verhältnissen kann im Rahmen eines Ehevertrages erfolgen. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach Eingehung der Ehe geschlossen werden. Aber auch wenn die Ehe bereits gescheitert ist oder ein Scheitern anzunehmen ist, können die Eheleute im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung noch Regelungen zur Auseinandersetzung treffen. Der Abschluss eines Ehevertrages wie auch viele Scheidungsfolgesachen bedürfen der notariellen Beurkundung. Unsere Notare beraten und begleiten Sie bei all diesen Fragen umfassend.
Sich zu Lebzeiten mit der Vermögensnachfolge auseinanderzusetzen, fällt vielen Menschen schwer. Die gesetzliche Erbfolge bildet nicht die Lebenswirklichkeit jedes einzelnen ab. Sie nimmt keine Rücksicht darauf, welches Verhältnis der Erblasser zu erbberechtigten Personen hat. Gehört zum Nachlass ein Unternehmen, wird keine Rücksicht darauf genommen, ob die erbberechtigte Person auch in der Lage wäre, das Unternehmen weiter zu führen. Das Gesetz gibt daher die Möglichkeit, die Vermögensnachfolge weitgehend individuell zu gestalten. Die Vermögensnachfolge kann einerseits bereits zu Lebzeiten durch Übertragung von Vermögenswerten durch Schenkung bzw. Überlassung erfolgen, andererseits kann sie durch Testament bzw. Erbvertrag erfolgen. Die Notare können in einem Gespräch mit Ihnen umfassend über Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse beraten, die für Sie richtige Lösung finden und rechtssicher umsetzen.
Auch wenn Notfälle plötzlich eintreten können, müssen sie niemanden unvorbereitet treffen. Krankheit oder Unfall können zur Folge haben, dass man gehindert ist, eigene Entscheidungen zu treffen und die eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln. Die nächsten Angehörigen, Ehegatten oder Lebensgefährten können in diesen Fällen nicht automatisch für uns handeln und entscheiden. Es ist daher wichtig, dass man sich Gedanken darüber macht, wer über die eigenen Angelegenheiten entscheiden soll, bevor es ein fremder, durch das Betreuungsgericht bestellter Betreuer erledigt. Die Notare bereiten für diese Notfälle auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen.
Unsere Notare
Patrick Holtmann
Notar mit Amtssitz Hamm
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Generalsekretär des Deutschen Baugerichtstag e.V.
Annette Noack
Notarin mit Amtssitz Hamm
Rechtsanwältin
Prof. Dr. Stephan Schmitz-Herscheidt
Rechtsanwalt
Notar mit Amtssitz Hamm
Fachanwalt f. Handels- u. Gesellschaftsrecht
Honorarprofessor an der Universität Münster