Medizinrecht
Der Bereich des Medizinrechtes umfasst die zwei Hauptbereiche Arzthaftungsrecht sowie das Vertragsrecht im Zusammenhang mit medizinischen Dienstleistern.
Im Rahmen des Arzthaftungsrechtes sind die wirtschaftlichen Folgen medizinischer Behandlungsfehler einer Regulierung zuzuführen. Dabei sind regelmäßig extrem komplexe Sachverhalte klärungsbedürftig, wobei in nahezu allen Fällen Sachverständigen eine erhebliche Rolle bei der Tatsachenfeststellung zukommt. Bei der sachgerechten Beurteilung der Haftungssituation sowie der Ermittlung von Schwachstellen und Angriffspunkten entsprechender Sachverständigengutachten setzen wir unsere Expertise für unsere Mandanten ein, um ein optimales Ergebnis zu erreichen.
Im Bereich des Vertragsrechtes medizinischer Dienstleister geht es vor allem um Fragen der beruflichen Zusammenarbeit von medizinischen Dienstleistern, aber auch um den Praxis- und Apothekenübergang und die dabei zu treffenden vertraglichen Vereinbarungen.