Immobilienrecht
Im Bereich des Immobilienrechtes entwickeln wir mit Ihnen zusammen Gestaltungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung und sonstigen Nutzung und Verwertung von Immobilien. Dabei sind vielfach neben bau- und finanztechnischen Aspekten auch gesellschaftsrechtliche Fragen regelungsbedürftig. Die von Ihnen in vielen Fällen verfolgten steuerlichen Ziele und die sich aus dem Steuerrecht ergebenden Erfordernisse, die wir gerne zusammen mit Ihrem steuerlichen Berater erörtern, werden von uns in in jeder Hinsicht tragfähige, nicht nur zivilrechtliche Konstruktionen umgesetzt. Unser Beratungsangebot richtet sich dabei sowohl an den Erwerber privaten (Wohn-)Eigentums bzw. den privaten Kapitalanleger, als auch an gewerbliche Investoren oder Grundstücksverkäufer. Bedarfsabhängig stellen wir interdisziplinäre Teams zusammen, die für eine sachgerechte und rechtssichere Gestaltung der Vorhaben Sorge tragen.
Im Hinblick auf die Nutzung von Immobilien haben wir bereits im Zuge der Vertragsgestaltungen über die Errichtung von Gebäuden die notwendigen Vereinbarungen für Sie im Blick, so dass eine nachhaltige Bewirtschaftung einer Immobilie möglich ist. Für die eigentliche Nutzungsphase beraten wir Sie bei der Ausgestaltung und Abwicklung von Miet- und Pachtverträgen. Hinzu kommen notwendige Vereinbarungen mit Objektdienstleistern, insbesondere WEG- und Hausverwaltern.