Haftpflichtrecht

Das Haftpflichtrecht bildet einen Schwerpunkt unserer Sozietätstätigkeit. Es reicht von Verkehrsunfällen bis hin zu Schadenfällen in der Privat- und Betriebshaftpflichtversicherung. Wir konzentrieren uns auf die Vertretung von Versicherern. Aus langjähriger Prozesstätigkeit ergibt sich eine hohe Spezialisierung. Wir sind bundesweit tätig und legen dabei Wert darauf, dass der sachbearbeitende Anwalt auch die Verhandlungstermine persönlich wahrnimmt.

 

Inhaltlich reicht die Bandbreite im Verkehrsunfallrecht vom Streit über den Haftungsgrund bis zu allgemeinen und speziellen Fragen der Schadenshöhe bei Personen-, Sach- und Umweltschäden. Auch die Regressprüfung und Regressverfolgung sowie die Abwehr von Regressansprüchen der Sozialversicherungsträger zählen zu unserer Tätigkeit. Das Themengebiet der Allgemeinen Haftpflicht ist vielschichtig und inhaltlich weitreichend. Es stellen sich Fragen zur Tierhalterhaftung, zu Verkehrssicherungspflichten im privaten und gewerblichen Bereich, zu Mietschäden, fahrlässigen Körperverletzungen und Regressmöglichkeiten.

Unsere Experten für Haftpflichtrecht