Erbrecht
In Deutschland wird immer mehr Vermögen vererbt. Damit einhergehend steigt die Zahl der Auseinandersetzungen um Erbe und Nachlass. Strategische Vorüberlegungen und frühzeitige rechtliche Gestaltung sichern und optimieren die Vermögensnachfolge. Wir beraten unsere Privat- und Unternehmensmandanten individuell in allen erbrechtlichen Angelegenheiten vor und nach dem Erbfall, beispielsweise bei
- Gestaltung eines Testaments
- Errichtung eines Erbvertrags
- Beantragung eines Erbscheins und Vertretung im Erbscheinverfahren
- Durchsetzung und Abwehr eines Pflichtteils
- Vor- und Nacherbfolge
- Ausschlagung/Annahme der Erbschaft
- Fragen zu einem Vermächtnis
- Haftung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeitliegt ist die Beratung zu Erbfolgeregelung aus Anlass von gesellschafts- oder familienrechtlichen Vertragsgestaltungen. Dabei kommt unseren Mandaten die Vielzahl unserer fachanwaltlichen Qualifikationen zugute. Wir vertreten Sie aber auch kompetent bei streitigen erbrechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht. Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Vererbung und Abfindung nach der Höfeordnung.