Unsere Leistungen für Auftraggeber und Bauherren

Bauen fängt mit der Gestaltung der Verträge mit den am Bau Beteiligten an. Wir entwickeln die für Sie passenden vertraglichen Gestaltungen im Verhältnis zu Architekten und Ingenieuren sowie sonstigen Sonderfachleuten, Bauunternehmen und Handwerkern sowie Generalunternehmern und Generalübernehmern. Wir beraten Sie zu allen Leistungs-, Haftungs- und Vergütungsaspekten ebenso wie zu allen versicherungsrechtlichen Fragen. Auch bei komplexen Vertragskonstellationen können Sie auf unsere Expertise vertrauen. Wenn Sie einen Bauträgervertrag abschließen möchten, können wir Vertragsgestaltungen für Sie entwickeln und die Ihnen vorgelegten Vertragsentwürfe auf Risiken überprüfen.

Irgendetwas ändert sich immer: In wohl der Mehrzahl aller Bauvorhaben stellt sich während der Errichtungsphase heraus, dass das Bauvorhaben anders errichtet werden soll oder muss, als dieses bei Abschluss der jeweiligen Verträge mit den am Bau Beteiligten vorgesehen war. Annahmen zu den Bauumständen, etwa den Bodenverhältnissen, können sich nachträglich als unzutreffend herausstellen, was zu geänderten Leistungen führt. Der geplante zeitliche Ablauf erweist sich als undurchführbar, weil Witterungsbedingungen Arbeiten nicht zulassen oder Material am Markt nicht verfügbar ist; auch die Erlangung von Genehmigungen ist nicht selten zeitaufwändiger als gehofft. Schließlich kommt es auch zu Verzögerungen, weil Auftragnehmer nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht leisten. Auch der Auftraggeber selbst hat vielfach das Bedürfnis, das vertragliche Bausoll nachträglich abzuändern, weil sich während der Errichtungsphase ein anderer Bedarf herausstellt, der eine andere oder eine zusätzliche Leistung erfordert.

Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, unterstützen wir Sie umfassend zu allen baubegleitenden Fragestellungen. Das umfasst die Vorbereitung der Durchsetzung von Ansprüchen, als auch die Abwehr unberechtigter Forderungen der Auftragnehmer. Dabei übernehmen wir sowohl die Lösung von Einzelproblemen als auch die kontinuierliche Projektbetreuung durch sämtliche Phasen der Entwicklung und Realisierung eines Bauvorhabens.

Ebenfalls in der Phase der Baudurchführung wird häufig die Beratung im Hinblick auf und ggf. die Abwehr von Ansprüchen der Auftragnehmer erforderlich, etwa bei Sicherheitsverlangen oder Abschlagsrechnungen.

Die Fertigstellung des Bauvorhabens mündet in die Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber. Wir beraten hier bei der Ausgestaltung der Abnahmeverhandlung, zur Notwendigkeit der Geltendmachung von Vorbehalten wegen noch bestehender Mängel oder im Hinblick auf Vertragsstrafen sowie zu ergänzenden Vereinbarungen, die aus Anlass von Mängeln oder sonstigen Minderleistungen zu schließen sind. Der im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Bauvorhabens wohl wesentlichste Aspekt betrifft die finanzielle Abwicklung der Maßnahme. Hier beraten und vertreten wir den Auftraggeber bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen aus Schlussrechnungen und beraten zu Möglichkeiten einvernehmlicher oder streitiger Methoden, Differenzen um die Vergütung für die Auftragnehmer zu erledigen. Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Geltendmachung von Restfertigstellungs- und Gewährleistungsansprüchen sowie von Schadensersatzansprüchen und Vertragsstrafen.

Der Keller ist feucht oder das Dach undicht: Vielfach stellt sich erst nach Abnahme der Werkleistungen heraus, dass die Leistungen der Auftragnehmer nicht dem entsprechen, was sie dem Auftraggeber vertraglich schulden. Lösungs- und praxisorientiert sind wir bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadensersatzsprüchen gegenüber Planern und Bauunternehmern tätig.

Der beste Bauprozess ist jener, der überhaupt nicht geführt wird. Unser Ziel ist es daher, durch Vertragsgestaltungen dafür Sorge zu tragen, dass überhaupt kein Streit aufkommt oder aber jedenfalls Möglichkeiten bestehen, derartige Differenzen schnell und effizient zu beseitigen.

Ist eine außergerichtliche Streitbeilegung nicht möglich, vertreten wir Auftraggeber in gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung eigener oder Abwehr fremder Ansprüche. Neben staatlichen Gerichten sind wir auch vor Schiedsgerichten tätig.

Gerichtliche Verfahren in Streitigkeiten um das Bauen sind vor allem das selbständige Beweisverfahren sowie das Klageverfahren. Selbständige Beweisverfahren dienen der Feststellung von Tatsachen durch eine gerichtliche Beweisaufnahme, in der Regel durch Einholung eines Sachverständigengutachtens. Ein wesentlicher Anwendungsfall dieses Verfahrens sind Feststellungen zum Vorliegen von Mängeln und deren Ursachen sowie notweniger Maßnahmen zur Mängelbeseitigung.

Klageverfahren kommen sowohl für als auch gegen den Bauherrn in Betracht. Klageverfahren gegen Auftraggeber betreffen primär Vergütungsklagen von Auftragnehmern; Klagen für Auftraggeber haben oft die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen, in selteneren Fällen auch die Erstattung überzahlter Vergütung oder Rückgewähr von Sicherheiten zum Gegenstand.

Unsere Leistungen

Für Auftragnehmer / Architekten

 

Gerne informieren wir Sie im Rahmen einer Beratung auch über die voraussichtlichen Kosten unserer Tätigkeit.

Unsere Experten für Bau- und Architektenrecht