Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Das Arbeitsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Es existiert nicht „das“ Arbeitsgesetz. Vielmehr gibt es eine Vielzahl an Gesetzen. Hinzu kommt, dass das Arbeitsrecht schnelllebig ist und sich durch aktuelle Entscheidungen in der Rechtsprechung stets weiterentwickelt. Arbeitnehmer verlieren hier oft den Überblick über ihre Rechte und Pflichten. Gerne helfen wir dabei, Ihnen diese zugänglich zu machen und anschaulich zu erläutern. Ein kurzer Überblick zu den unserer Erfahrung nach wichtigsten Punkten und Problemen zur Begründung, Durchführung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses finden Sie nachfolgend.

Das Vorstellungsgespräch:

Wenn Sie beabsichtigen, ein neues Arbeitsverhältnisses einzugehen, ergeben sich für Arbeitnehmer bereits zum Vorstellungsgespräch oft Probleme. Arbeitnehmer fragen sich, was darf der potenzielle Arbeitgeber fragen? Wie muss ich und muss ich überhaupt darauf antworten? Darf ich die Unwahrheit sagen, um meine Einstellungschancen nicht zu gefährden?

 

Allgemein bleibt zu dieser Problematik festzuhalten, dass der Arbeitgeber nicht jede Frage stellen darf, Sie nicht jede Frage beantworten müssen und auf manche Fragen auch mit der Unwahrheit antworten können. Dies hängt stets von der einzelnen Frage ab. Gerne können wir Sie für ein Vorstellungsgespräch mit Ihrem potenziellen Arbeitgeber schulen, damit Sie bestens vorbereitet sind.

 

Der Arbeitsvertrag:

Sollten Sie das Vorstellungsgespräch erfolgreich bewältigt haben, ist die nächste Hürde – der Arbeitsvertrag – zu nehmen. Nicht jede Regelung in einem solchen, die Arbeitnehmer oder Arbeitgeber vertraglich gestalten wollen, ist wirksam oder für den Arbeitnehmer von Vorteil. Für Arbeitnehmer kann es durchaus gelegentlich sinnvoll sein, unwirksame Klauseln in dem Arbeitsvertrag bestehen zu lassen, damit die für Arbeitnehmer günstigere Rechtsfolge gilt. Manche Klauseln sollten hingegen – trotz Wirksamkeit – herausgenommen werden, da sie den Arbeitnehmer, wenn auch zulässig, benachteiligen. Wir gestalten daher Arbeitsverträge nach Ihren Vorstellungen sowie zu Ihren Gunsten und beraten Sie hinsichtlich aufzunehmender oder nicht aufzunehmender Regelungen. Wird Ihnen hingegen von Ihrem potenziellen Arbeitgeber ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vorgelegt, prüfen wir diesen für Sie.

Während der Durchführung des Arbeitsverhältnisses können sich für den Arbeitnehmer viele Fragen stellen, z.B.:

 

  • Muss ich der Arbeitsanweisung/Direktion des Arbeitgebers Folge leisten?
  • Darf der Arbeitgeber mich an einen anderen Arbeitsort versetzen?
  • Wie lange steht mir im Krankheitsfall Entgeltfortzahlung und Krankengeld zu?
  • Habe ich, z.B., wenn mein Kind erkrankt, Anspruch auf Sonderurlaub oder bezahlte/unbezahlte Freistellung?
  • Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen?
  • Welche Ansprüche bestehen, wenn ich von anderen Arbeitnehmern oder vom Arbeitgeber gemobbt werde?
  • Kann ich von einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis in ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis übergehen?
  • Ab wann steht mir der Mutterschutz, ab wann Elternzeit zu?
  • Wann habe ich aufgrund einer sog. betrieblichen Übung Anspruch auf Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld?

 

Die Fragen sind stets im jeweiligen Einzelfall zu beantworten. Eine allgemeine Beantwortung ist aufgrund der Komplexität des Arbeitsrechts kaum möglich. Gerne sind wir Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragen für den Sie betreffenden Fall behilflich.

Will der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigen, stellen sich u.a. Fragen, wie

 

  • Welche Kündigungsfrist muss eingehalten werden?
  • Welche Form muss eingehalten werden? Reicht eine Kündigung per E-Mail?
  • Kann mich der Arbeitgeber unter Fortzahlung der Vergütung freistellen?
  • Habe ich Anspruch auf Zahlung einer Abfindung?

 

Die Frage nach der Kündigungsfrist wird in der Regel der Arbeitsvertrag beantworten können; zumindest wenn die die Kündigungsfrist betreffende Regelung wirksam ist. Ob die vertragliche oder die gesetzliche Kündigungsfrist gilt, können wir Ihnen ebenso wie die Frage beantworten, ob in Ihrem Fall eine Freistellung möglich ist.

 

Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung, stellen sich in der Regel dieselben vorstehenden Fragen. Wir prüfen für Sie die Wirksamkeit der Kündigung, vertreten Sie vorgerichtlich und erheben rechtzeitig Kündigungsschutzklage. Oft können wir im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren für Arbeitnehmer eine nicht unerhebliche Abfindung aushandeln. Wir prüfen und machen zudem die Ihnen mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehenden Rechte, wie Erteilung eines Zwischenzeugnisses und qualifizierten Arbeitszeugnisses, Urlaubsabgeltung, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, Lohnfortzahlung, etc. bei Ihrem Arbeitgeber – notfalls gerichtlich – geltend.

 

Bietet der Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag an, lässt dies oftmals bei Arbeitnehmern die Vermutung aufkommen, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis für ihn möglichst „günstig“  beenden will. Zudem besteht die Gefahr, dass Ihnen die Agentur für Arbeit nach Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages bei der Auszahlung des Arbeitslosengeldes eine Sperrzeit verhängt. Unter welchen Voraussetzungen eine solche Sperrzeit nicht verhängt wird und ob dies auch für Ihren Fall gilt, prüfen wir gerne für Sie. Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass der Aufhebungsvertrag Sie benachteiligt, treten wir für Sie in die Vertragsverhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber ein, um Ihre Interessen sachgerecht und zielführend durchzusetzen. Auch hierbei haben unsere Erfahrungen gezeigt, dass oftmals im Rahmen von Aufhebungsverträgen eine Abfindung erzielt werden kann. Ebenso wie bei Arbeitsverträgen, empfiehlt es sich also aus unserer Sicht, den Aufhebungsvertrag vor Unterzeichnung anwaltlich prüfen und ggf. überarbeiten zu lassen.

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Gerne informieren wir Sie im Rahmen einer Beratung auch über die voraussichtlichen Kosten unserer Tätigkeit.

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